Allgemeine Geschäftsbedingungen - Seiler Werbung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen  der Firma Seiler Werbung

1. Alle schriftlichen oder mündlichen Leistungsangaben und Preise der Dienstleistungs-Angebote aus dem Hause Seiler Werbung, nachfolgend SW genannt, sind freibleibend. Demnach gilt ein Auftrag als angenommen, wenn die schriftliche Bestätigung durch SW an den Auftraggeber erfolgt ist.
2. Für die Abwicklung eines Auftrages sind die spezifischen Auftragskriterien (Art des Auftrages, technische Angaben, Preisgestaltung) massgebend. Nachträgliche Änderungen des Auftrages sind möglich, bedürfen aber der schriftlichen Betätigung durch SW.
3. SW ist als Dienstleistungsfirma auf dem Gebiet des Direktmarketing tätig. Das Leistungsangebot Haushaltwerbung beinhaltet die Planung und regionale Verteilung von Druckerzeugnissen wie Prospekte, Kataloge, Info-Broschüren, Zeitschriften u.s.w. Das Leistungsangebot Konzeptrealisierung beinhaltet die Erstellung und/oder Durchführung von Werbekonzepten.
4. Durchführung von Haushaltswerbung: Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Zustellung von Haushaltwerbung im Verteilgebiet an alle erreichbaren „Werbe-Haushalte“. Erreichbare Werbe-Haushalte sind all jene Haushalte (Wohneinheiten), die auf dem Briefkasten keinen individuellen Werbe-Sperrvermerk aufweisen und nicht weiter als 200 Meter ausserhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Bleibt ein Wohnhaus mit innenliegenden Briefkasten für den Zusteller auch nach mehrmaligem Klingeln verschlossen, kann dieses Wohnhaus im Zuge der Verteilaktion nicht beliefert werden. Hier greifen eventuelle Sondervereinbarungen um das Verteilgut an der Haustür abzulegen. In Hochhäusern oder Mehrfamilienhäusern, in denen der Briefkasten-Einwurf nicht erlaubt ist, kann die jeweilige Haushaltwerbung auch in eine dafür vorgesehene Ablagestelle platziert werden. Soweit nicht anders vereinbart, sind Gewerbegebiete, Kaufhäuser, Krankenhäuser, öffentliche Einrichtungen sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen von der Verteilung ausgenommen.
5. Für die vollständige und ordnungsgemäße Anlieferung des Verteilgutes ist der Auftraggeber zuständig. Falls nicht anders vereinbart, ist das Verteilgut spätestens 5 Tage vor Verteilbeginn frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu transportieren. Das Verteilgut muß in Verpackungseinheiten (Pakete oder gebündelt mit Inhalt zu je 250 bzw. 200 Stück ) auf Paletten angeliefert werden. Sollte dies nicht der Fall sein fallen entsprechende Bündelkosten an.
6. Wird der terminierte Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch eine verspätete Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen für Wartezeiten, Bereitstellung von Personalkapazität und Logistikkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Auftraggebers.
7. SW gewährleistet die Belieferung der erreichbaren Werbe-Haushalte (wie in Punkt 4 definiert) im jeweiligen Verteilgebiet mit Toleranzen bis zu zehn Prozent und ist berechtigt, für die Verteilung freiberufliche Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Reklamationen müssen schriftlich innerhalb von 48 Stunden ab Verteiltermin mit Angabe von Ort, Strasse, Haushalt bzw. Name und konkreten Umständen erfolgen. Es ist SW die Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Etwaige Schadensersatzansprüche werden ausschliesslich durch eine Gutschrift von SW - maximal bis zur Höhe des Auftragwertes pro Verteildurchgang - gewährleistet. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8. SW behält sich vor, Aufträge eventuell wegen des Inhaltes, der Herkunft oder technischen Form abzulehnen und haftet nicht für den Werbeerfolg der getätigten Haushaltswerbung.
9. Bei höherer Gewalt, insbesondere durch ungünstige Witterung (Sturm, heftige Gewitter, Dauerregen, vereiste und verschneite Wege und Straßen) oder sonstiger unverschuldeter Behinderungen haftet SW nicht für Termineinhaltung. Bei gravierenden Vorfällen, (z.B. Störung des Arbeitsfrieden, Umweltkatastrophen, behördl. Absperrmaßnahmen, Volksauflauf o.ä.) erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und die Leistung von Schadenersatz. Für die Minderung des Verteilgutes durch Witterungseinflüsse, Brand, Spedition oder Dritte kann SW ebenfalls nicht die Haftung übernehmen.
10. Wenn nicht anders vereinbart, wird nach jedem Verteildurchgang die durchgeführte Haushaltwerbung in Rechnung gestellt; nach Erhalt ist diese innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Wir sind ein reines Dienstleistungsunternehmen und wegen der Lohnkosten auf pünktliche Zahlung angewiesen.
11. SW verpflichtet sich, die Geschäftsbeziehung mit der Auftraggeberseite vertraulich zu behandeln und bezüglich  Auftragsdetails absolutes Stillschweigen gegenüber konkurrierenden Mitbewerbern zu bewahren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, kein Personal, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer abzuwerben oder unter Umgehung von SW einzusetzen, auch wenn diese von sich direkt an den Auftraggeber herantreten. Es sei denn, SW erteilt die Zustimmung.
12. Bei sich widersprechenden AGB’s haben die AGB von SW Vorrang und gelten ausschliesslich. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Der Firmensitz von SW ist Weinheim und somit auch Gerichtsstand und Erfüllungsort.

Stand: August 2022

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